Bremsen für Tiere: Das sollten Sie wissen
Ab dann besser nicht mehr ohne verreisen
(profact)
– „Ich bremse auch für Tiere!“ Zehntausende
Autofahrer bekunden mit diesem Aufkleber ihre Tierliebe auch im
Straßenverkehr. So verständlich und nachvollziehbar diese
Rücksichtnahme auch sein mag; rein rechtlich gesehen bewegen sie
sich damit in einer Grauzone. „Es
gibt noch kein allgemein verbindliches Urteil, ob, wann und wo für
Tiere gebremst werden darf beziehungsweise muss“, erklärt Ann-Kathrin Fries, auf Tierrecht spezialisierte Anwältin aus Wesseling bei Bonn. „Letztlich entscheidet immer der Richter des zuständigen Gerichts.“
Zumindest
für Vollbremsungen innerhalb geschlossener Ortschaften mit
ländlicher Umgebung existiert laut Fries ein Urteil auf
Landgerichtsebene. Das LG Paderborn entschied zugunsten eines
Autofahrers, der für eine plötzlich über die
Straße laufende Katze so stark bremste, dass eine hinter ihm
fahrende Frau auffuhr. Deren Versicherung verweigerte die
Kostenübernahme für den Schaden am Vordermann.
Begründung: Die Vollbremsung für ein Kleintier stelle eine
grob fahrlässige Verkehrsgefährdung dar. Das sahen die
Richter des Landgerichts anders. Innerhalb ländlicher Ortschaften
müsse jederzeit mit Tieren auf dem Verkehrsweg gerechnet werden,
so das Urteil (LG Paderborn 5S 181/00). Sie verurteilten die
Haftpflichtversicherung der Frau zur Regulierung des Schadens von rund
5000 Euro. Gerade in ländlich strukturierten Orten habe man
ständig mit Haustieren auf der Straße zu rechnen, so das
Gericht. Auf freier Strecke allerdings sähe die Lage ganz anders
aus. Hier müsse der Autofahrer grundsätzlich zwischen dem
Leben des Tieres und dem Unfallrisiko abwägen.
„Das Urteil des Landgerichts Paderborn ist aus Sicht des Tierschutzes natürlich sehr zu begrüßen“, sagt Philip McCreight von der Tierschutzorganisation TASSO e.V. „Dennoch
würde ich mir auch in Fällen, in denen außerhalb
geschlossener Ortschaften zugunsten eines Tieres gebremst wird, ein
Grundsatzurteil wünschen.“
|
Gesetzliches Verbot von Stachelhalsbändern:
Aktion "Tausche Stachelhalsband gegen Training"
Tiermedizinische
Untersuchungen zeigen, dass die Anwendung von Stachelhalsbändern
für die betroffenen Hunde mit zum Teil erheblichen Schmerzen,
Leiden und Schäden verbunden ist. So kann der Einsatz dieser
Halsbänder u. a. zum Durchstechen der Haut oder der
Luftröhre, Quetschungen von Kehlkopf, Schilddrüse und
Halsarterien sowie zur Traumatisierung der Hals- und
Rückenwirbelsäule führen. Darüber hinaus sind auch
psychische Leiden, wie zum Beispiel schmerzinduziertes Angst oder
Aggressionsverhalten belegt. Stachelhalsbänder sind somit zu Recht
als tierschutz- und verhaltenswidrige Erziehungshilfe zu bezeichnen.
Über
300 Hundeschulen aus Deutschland, Österreich und der Schweiz sehen
dies genauso und haben sich inzwischen an der Aktion "Tausche
Stachelhalsband gegen Training" beteiligt, bei der Hundehalter ihr
Stachelhalsband gegen eine Einzelstunde mit einem Hundetrainer tauschen
können. Hierbei wird den Hundebesitzern die Möglichkeit
geboten, sich ausführlich über Erziehungsmethoden zu
informieren, die nicht auf Zwangseinwirkung oder der Zufügung von
Schmerzen beruhen.
Aufgrund
der großen Resonanz von "Tausche Stachelhalsband gegen Training"
wurde nun im Rahmen dieser Aktion eine Petition an den Deutschen
Bundestag gestartet, die ein gesetzliches Verbot von Stachelhalsungen
zum Ziel hat. Tierfreunde, die die Petition unterzeichnen möchten,
finden die Unterschriftenliste als Download unter www.tausche-stachelhalsband-gegen-training.de/petition.php
TASSO
und zahlreiche andere Verbände unterstützen bereits die
Aktion "Tausche Stachelhalsband gegen Training" und die Petition. "Moderne Hundeerziehung sollte in jedem Fall angst- und gewaltfrei erfolgen und auf positiver Konditionierung basieren", so Mike Ruckelshaus, tierschutzpolitischer Sprecher bei TASSO. "Der Einsatz von Starkzwangmitteln, wie Stachelhalsbändern, muss endlich der Vergangenheit angehören."
|
|

|