Ab 3. Juli gilt die Chippflicht!
Ab dann besser nicht mehr ohne verreisen
Laut
EU-Verordnung müssen ab dem 3. Juli 2011 Hunde, Katzen und
Frettchen bei Urlaubsreisen in die Länder der EU gechippt sein.
Nach diesem Stichtag endet die Übergangsregelung, die neben dem
Chip für acht Jahre auch die Tätowierung als
Kennzeichnungsmethode zugelassen hat. Die Regelung ist komplex, und
nicht jeder für die Durchführung Verantwortliche wird die
Feinheiten kennen. TASSO empfiehlt daher die vorsorgliche Chippung und
Registrierung der Vierbeiner, wenn man Ärger an der Grenze oder im
Urlaubsland aus dem Weg gehen möchte.
Für
alle Tiere, die vor dem Stichtag bereits tätowiert waren, sieht
die Verordnung zwar keine nachträgliche Chippflicht vor.
Allerdings wird im EU-Heimtierausweis das Datum der Tätowierung
nicht vermerkt. So wird es in dieser Situation für den Tierhalter
schwierig, nachzuweisen, dass das Tier bereits vor dem 3. Juli 2011
tätowiert worden ist. Im schlimmsten Fall droht dann an der Grenze
die Einreiseverweigerung.
Mehr Informationen zum Thema Chippflicht finden Sie unter www.tasso.net/Service/Tier-und-Recht/Wichtige-Gesetze
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Vorsicht bei Reisen nach Dänemark:
Regeln für die Einreise mit dem Hund
Am 1. Juli 2010
wurde die Liste der verbotenen Hunde in Dänemark erweitert. Die
neuen Regeln gelten auch für Touristen, die ihre Tiere nach
Dänemark einführen. Haltung, Zucht und Einfuhr von folgenden
13 Hunderassen sind in Dänemark verboten, wenn sie nach dem 17.
März 2010 angeschafft wurden:
1) Pitbull Terrier
2) Tosa Inu
3) Amerikanischer Staffordshire Terrier
4) Fila Brasileiro
5) Dogo Argentino
6) Amerikanische Bulldogge
7) Boerboel
8) Kangal
9) Zentralasiatischer Ovtcharka
10) Kaukasischer Ovtcharka
11) Südrussischer Ovtcharka
12) Tornjak
13) Sarplaninac
Hintergrund des Verbots ist, dass die oben
genannten Hunderassen als gefährlich eingestuft werden. Das Verbot
gilt auch für Kreuzungen der betreffenden Hunderassen. Es obliegt
dem Halter des Hundes, die Rasse oder den Typ zu dokumentieren, ebenso
den Zeitpunkt der Anschaffung.
Es gilt folgende Übergangsregelung für
Personen, die Hunde der betreffenden Rassen vor dem 17. März 2010
angeschafft haben: Die Hunde können weiterhin nach Dänemark
mitgebracht werden, aber sie müssen auf Straßen, Wegen,
Fußwegen und Plätzen an einer maximal 2 m langen Leine geführt werden. Der Hund muss auch einen sicher verschlossenen Maulkorb
tragen. Diese Übergangsordnung gilt jedoch nicht für Pitbull
Terrier und Tosa Inu, da diese bereits vor Inkrafttreten der neuen
Regeln verboten waren.
Alle anderen Hunde sind in Dänemark erlaubt.
Weiterhin sind alle Hundebesitzer seit dem 1.
Juli 2010 verpflichtet, für eine Kennzeichnung und Registrierung
des Hundes zu sorgen, bevor dieser 8 Wochen alt ist.
Sollte ein Hund
(egal welcher Rasse) eine Person angreifen, andere erhebliche
Schäden verursachen oder, falls es andere Gründe zu vermuten
gibt, dass der Hund für die Umgebung gefährlich ist, kann die
Polizei Leinenpflicht, Maulkorb oder beides anordnen sowie über
eine Einschläferung des Tieres entscheiden.
Für alle Hunde gelten in Dänemark
folgende Bestimmungen: An den Stränden besteht vom 1. April bis
30. September die Pflicht, den Hund an der Leine zu führen. In
Wäldern besteht ganzjährig die Pflicht, den Hund an der Leine
zu führen.
(Quelle: Dänisches Außenministerium)
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Etappensieg in Rumänien:
Kurzfristiges Moratorium der Tötung erreicht - Danke an alle, die geholfen haben
Am 7. März sollten die
Abgeordneten vom rumänischen Oberhaus über den
Gesetzesentwurf zur Tötung von Straßenhunden befinden.
Aufgrund des großen Protestes vieler Tierfreunde aus dem In- und
Ausland wurde der Entwurf zwar besprochen aber nicht beschlossen.
Mit 70 Ja-Stimmen zu 37 Nein-Stimmen und bei
5 Enthaltungen wurde die Gesetzesvorlage an die Fachkommission zur
Überarbeitung zurückgeschickt. Diese hat nun 3 Wochen Zeit. "Zeit, die wir Tierschützer jetzt unbedingt nutzen müssen",
sind sich Philip McCreight, Leiter der Tierschutzorganisation TASSO
e.V., und seine Mitstreiter vom Bund gegen Missbrauch der Tiere, ETN
und Vier Pfoten sicher.
Auch die Fernsehauftritte und Proteste von
Prinzessin Maja von Hohenzollern vor Ort haben in Rumänien
mediales Echo gefunden. Ebenso will sich die Europäische Union
einschalten, um das Massaker zu verhindern.
Philip McCreight dankt allen engagierten
Tierfreunden für diesen kurzfristigen tollen Protest für die
Straßenhunde. "Wir wissen,
dass wir uns auf die Menschen, die unsere Tierschutzarbeit über
den Newsletter und andere Medien verfolgen, immer verlassen
können."
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Übergangsfrist für Tätowierung läuft aus
Ab 3. Juli 2011 besser mit Chip über die Grenze
Wer
ab dem 3. Juli 2011 mit seinem Hund, seiner Katze oder seinem Frettchen
ein EU-Land besuchen will, muss nicht nur für vorgeschriebene
Impfungen gesorgt haben und den EU-Heimtierausweis mit sich
führen; das Tier sollte dann auch gechipt sein.
2003
hatte das Europäische Parlament mit der Verordnung 998/2003 die
eindeutige Kennzeichnung von Haustieren beim Grenzübertritt
verlangt. Die bisher gültige, achtjährige Übergangsfrist
für die Tätowierung als Alternative zum Chip bei Reisen in
die Länder der EU läuft am 3. Juli 2011 ab. Ab diesem
Zeitpunkt muss jedes nach diesem Zeitpunkt geborene Tier beim
Grenzübertritt gechippt sein. Für Tiere, die bereits
tätowiert sind, gilt keine nachträgliche Chippflicht.
TASSO
e.V. empfiehlt allerdings dringend, sich nicht auf die neuen
Bestimmungen zu verlassen, sondern das Tier zu chippen. Den wenigsten
Beamten dürften die Feinheiten der Bestimmung geläufig sein.
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Wühltischwelpen - nein Danke - Das haben wir dank Ihrer Hilfe 2010 erreicht
Die ersten Ergebnisse der Aktion:
Ein
Hund zum Schleuderpreis von ein paar Euros, egal wie es dem erst wenige
Wochen alten, von der Mutter getrennten Tier dabei geht: Das war der
Anlass zu der Ende 2009 von TASSO, ETN und bmt gestarteten Kampagne
"Wühltischwelpen – nein Danke!". Die Profitgier der
Händler steht hier an erster Stelle. Die Gesundheit und das
Wohlergehen des Tieres spielen keine Rolle. Bereits 2010 hat die
Kampagne erste Früchte getragen. Die Presse hatte großes
Interesse an Berichterstattungen: Insgesamt wurde fast jede Woche ein
Artikel über die Wühltischwelpen publiziert, und auch in
mehreren Fernsehsendern wurde teils mit versteckter Kamera das bis
dahin verschwiegene Thema öffentlich gemacht.
Fast 400 Betroffene haben sich auf www.tasso.net/Tierschutz/Aktionen/Wuhltischwelpen
gemeldet und ihre Erfahrungsberichte eingestellt, Tausende Menschen
haben bei TASSO Informationsmaterial angefordert. Im Sommer 2010
organisierten die drei
o. g. Tierschutzorganisationen die erste Demonstration gegen einen der
größten Welpenhändler in Deutschland. Über 100
Menschen hatten sich für einen Aufmarsch zusammengefunden, um
ihren Unmut zu bekunden. Viele fühlten sich von dem
Welpenhändler betrogen.
Im
Herbst erfolgte dann das erste deutschlandweite Treffen Betroffener. Es
wurden Erfahrungen ausgetauscht und Ideen entwickelt, wie man
möglichst flächendeckend aufklären kann. Um die Politik
zum Handeln aufzufordern, wurde eine Petition beim Deutschen Bundestag
eingereicht. Über 32.000 Stimmen konnten dank der Hilfe von
Tierfreunden gesammelt werden. Noch hat der Petitionsausschuss nicht
darüber entschieden, ob man der Forderung der
Tierschutzorganisationen, den gewerblichen Handel zu verbieten,
nachkommen wird. Wir sind gespannt und werden auch 2011 für die
Rechte der Tiere kämpfen. Dabei hoffen wir auch auf Ihre
Unterstützung.
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TASSO Mitglied bei Europetnet
Seit
Januar 2011 ist TASSO nun auch Mitglied bei Europetnet (EPN). Der
europäische Dachverband der Tierregister mit Sitz in Brüssel,
dem mittlerweile 53 Tierregister in Europa angeschlossen sind,
ermöglicht in Sekundenschnelle, dass das Register gefunden wird,
bei dem ein Fundtier gemeldet ist.
Somit
wird die Suche nach einem verlorenen und bei TASSO registrierten Tier
für den Tierhalter noch effektiver. Tierheime, Tierärzte und
Behörden, die EPN zur Recherche nach dem Besitzer eines verlorenen
Tieres nutzen, können nun auch Tiere identifizieren, die bei TASSO
registriert sind. Für Tierhalter bedeutet das eine noch
größere Sicherheit bei Reisen mit dem Vierbeiner ins
Ausland. Die Suche ist wie auch bei petmaxx.com, der Metasuchmaschine,
der TASSO von Anfang an angeschlossen ist, denkbar einfach. Man tippt
die Transpondernummer des Tieres auf www.europetnet.com
ein und erhält die Information, bei welchem Register das gefundene
Tier gemeldet ist. Danach wird das Register kontaktiert, und die Suche
nach dem Halter beginnt.
Persönliche
Tier- und Halterdaten werden weder bei EPN noch bei petmaxx.com
gespeichert. "Die Vernetzung der großen Tierregister ist die
Zukunft der Rückvermittlung. Deswegen macht ein Beitritt bei EPN
auch für TASSO durchaus Sinn", so Philip McCreight, der in EPN
auch große Chancen für gemeinsame europäische
Tierschutzziele sieht. "Reisen, der Umzug ins Ausland und eine immer
größer werdende Mobilität der Menschen bringt es
zwangsläufig mit sich, dass ein Tier auch im Ausland
entläuft. Die größtmögliche Sicherheit, das Tier
schnell wiederzufinden, besteht in zentralen, internetbasierten
Suchmöglichkeiten, wie EPN sie mit seinen derzeit über 41
Millionen abfragbaren Transpondernummern bietet", so McCreight weiter.
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So viel Geld geben die Deutschen jährlich für ihre Haustiere aus
Die Deutschen geben Milliarden für ihre Haustiere aus. Trotz des
Krisenjahres 2009 stieg der Umsatz im Bereich Heimtierbedarf im
vergangenen Jahr um 2,2 Prozent auf insgesamt 3,6 Milliarden Euro an,
so die Statistik des Industrieverbandes für Heimtierbedarf.
Demnach gaben die Deutschen im vergangenen Jahr für Fertignahrung
ihrer Haustiere insgesamt 2,6 Milliarden Euro aus. Insbesondere der
Bereich „Snack“ wuchs stark an. Es wurden also deutlich
mehr Leckerlies an Hund, Katze und Co. verfüttert. Für
Bedarfsartikel und Zubehör wie beispielsweise Spielzeug waren es
909 Millionen Euro. Insgesamt also ein Milliardenmarkt, der
entsprechend hart umkämpft ist. Die Summe, die
Futtermittel-Hersteller in Deutschland daher jährlich für
Werbung ausgeben, liegt ebenfalls im hohen zweistelligen
Millionenbereich. Zwei Drittel aller Tierhalter kaufen das Futter im
Lebensmitteleinzelhandel inklusive Drogeriemärkten und
Discountern, berichtet die Frankfurter Allgemeine Zeitung. Beim
Fachhandel kauft ein Drittel ein. Bedarfsartikel wie Spielzeug und
Accessoires fürs Tier gehen allerdings zu 80 Prozent im Fachhandel
über die Ladentheken.
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Sagen Sie jetzt NEIN zum Welpenhandel!
Tierfreunde
sagen eindeutig "Nein!" zum skrupellosen Handel mit Hundewelpen in
Deutschland. Das beweist die aktuelle Petition von Bund gegen
Missbrauch der Tiere (bmt), TASSO und Europäischer Tier- und
Naturschutz (ETN) eindrucksvoll. Mehr als 18.000 Tierfreunde haben seit
der Einstellung der Petition auf der Seite des Deutschen Bundestages
oder auf der Homepage von TASSO gegen das mit dem Handel verbundene
Hundeleid und die Geldgier der Händler protestiert. Der
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages wird nach Ablauf der
Mitzeichnungsfrist am 25. November 2010 über die Petition beraten.
Auch Bündnis 90/Die Grünen haben das Thema
„Welpenhandel“ in einem Antrag an den Bundestag
aufgegriffen. Ziel ist hier, die Notlage der deutschen Tierheime nicht
zusätzlich durch die Flut von Billigwelpen zu verschärfen.
Die Politik ist durch die Wühltischwelpen-Kampagne und die
Bundestags-Petition der drei großen Tierschutzorganisationen auf
den unseriösen Welpenhandel aufmerksam geworden. Jetzt muss die
Bedeutung des Themas durch kontinuierliche Öffentlichkeitsarbeit
und politisches Engagement der Tierschützer unterstrichen werden.
Hi Maria,
Du bist bestimmt 'ne süße Sünde wert. Wann hast Du Zeit um gemeinsam zu genießen?
Libe Grüße PetitClown
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Hund als Pfand? Das kann doch nicht sein - oder doch?!
Mancher Tierhalter kommt in die missliche Lage und kann nach der
Behandlung seines Tieres die Rechnung nicht bezahlen. Immer wieder
verweigern Tierärzte und Tierkliniken dann die Herausgabe des
Tieres so lange, bis die Rechnung vollständig beglichen ist. Da
Tiere gemäß § 90a BGB keine Sachen sind, stellt sich
die Frage, ob der Tierarzt das darf.
Die Gerichte haben in der Vergangenheit unterschiedlich entschieden.
Während z. B. das Amtsgericht Duisburg ein
Zurückbehaltungsrecht an einem Hund generell verneint hat, da
mittlerweile anerkannt sei, dass Hunde stark auf eine Person fixiert
seien und eine Trennung seelische und körperliche Schmerzen
hervorrufen könne, sah das Landgericht Mainz die Sache
differenzierter und bejaht grundsätzlich ein
Zurückbehaltungsrecht an einem Tier. Aber auch das Landgericht
Mainz kommt zu dem Ergebnis, dass der Tierarzt im Einzelfall einen Hund
dann nicht zurückhalten dürfe, wenn er durch die Trennung von
seinem Herrchen oder Frauchen gequält würde.Hi Maria,
Du bist bestimmt 'ne süße Sünde wert. Wann hast Du Zeit um gemeinsam zu genießen?
Libe Grüße PetitClown
Selbst wenn man als Tierhalter vor Gericht Recht bekommt und der
Tierarzt den Hund herausgeben muss, muss man sich klar machen, dass der
Weg zum Gericht mit Kosten verbHi Maria,
Du bist bestimmt 'ne süße Sünde wert. Wann hast Du Zeit um gemeinsam zu genießen?
Libe Grüße PetitClownunden ist und selbst in einem
Eilverfahren einige Tage in Anspruch nehmen kann. Zum anderen befreit
dies den Tierhalter auch nicht von seiner Pflicht, die Rechnung zu
begleichen.
Sollten Sie auch in die Lage kommen und die Rechnung nicht begleichen
können, sprechen Sie den Tierarzt oder die Tierärztin vor der
Behandlung darauf an und fragen Sie nach den etwa entstehenden Kosten,
um eine Ratenzahlung vereinbaren zu können. "Auch wenn es eine
unangenehme Situation ist, sprechen Sie Ihre finanzielle Lage vor der
Behandlung offen an, um nicht nur unnötigen Streit und
Gerichtskosten, sondern auch ein mögliches Strafverfahren zu
vermeiden, ganz zu schweigen von der Situation des Hundes, der bis zur
Entscheidung des Gerichts in der Praxis sehnsüchtig auf Sie
wartet" so Ann-Kathrin Fries, Rechtsanwältin für Tierrecht.
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Presse-Mitteilung
Betroffene trafen sich zum Meinungsaustausch
68 Hundebesitzer berichteten von skrupellosen Händlern und horrenden Tierarztkosten
Duisburg, 13.09.2010 (profact) – Zum ersten Mal haben sich am 12.
September 2010 Opfer dubioser Hundehändler getroffen. Diese
"Züchter" halten Rassehunde unter katastrophalen hygienischen und
sozialen Bedingungen und missbrauchen die Hündinnen als
Gebärmaschinen. Die Welpen werden schon im Alter von wenigen
Wochen für 40 oder 50 Euro an skrupellose Händler verkauft
und in Deutschland mit Gewinnspannen von bis zu 1000 Prozent angeboten.
Dennoch liegen die Preise um die Hälfte bis zwei Drittel unter
denen von seriösen Züchtern. Doch sehr viele der jungen Hunde
sind nicht oder nur unzureichend geimpft, sie leiden unter zum Teil
unheilbaren Krankheiten und psychischen Störungen. Für die
Besitzer bedeutet das horrende Tierarztkosten oder sogar den baldigen
Tod des Welpen. Einer der führenden Welpenhändler hat seinen
Sitz im Ruhrgebiet.
Um den unheilvollen Kreislauf von Angebot und Nachfrage zu stoppen,
haben die drei Tierschutzorganisationen TASSO e.V., der
Europäische Tier- und Naturschutz e.V. (ETN) und der Bund gegen
Missbrauch der Tiere e.V. (bmt) 2010 zum Jahr gegen den unseriösen
Welpenhandel ausgerufen. Im Rahmen der Kampagne meldeten sich immer
mehr Betroffene, die sowohl rechtlichen als auch tierärztlichen
Rat und Beistand suchten. Diesen Menschen wurde nun in Duisburg ein von
den Tierschutzorganisationen organisiertes Forum geboten.
68 Hundebesitzer ließen sich von Rechtanwalt Peer Fiesel,
Präsident des Landestierschutzverbandes NRW, und Diana Plange,
Fachtierärztin und Sachverständige für Tierschutz,
über Hintergründe und sinnvolle Maßnahmen zum Thema
"Wühltischwelpen" informieren. "Aufklärung ist das beste
Mittel, den Sumpf des unseriösen, gewerbsmäßigen
Hundehandels auszutrocknen", resümiert Philip McCreight von TASSO
im Anschluss an das dreistündige Treffen. Und Dieter Ernst,
Geschäftsführer des ETN, erklärt: "Der Zusammenschluss
dreier Tierschutzorganisationen, TASSO, bmt und ETN, die ein
gemeinsames Ziel verfolgen, ist beispielhaft. Wir werden weiterhin
alles tun, um den Verbrechern, die auf Kosten der Tiere viel Geld
verdienen, das Handwerk zu legen!"
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Mofafahrer stürzt
über Hundeleine
Hamm.
Ein 15-jähriger Mofa-Fahrer ist am Donnerstag in Hamm
über eine
Hundeleine gestürzt und schwer verletzt worden. Der Vierbeiner
hatte an
der flexiblen
Leine
gezogen, so dass sie sich ausrollte und über die Fahrbahn
spannte. Der
Mofa-Fahrer erkannte das Hindernis nicht und stürzte zu Boden.
Er wurde
mit einem Rettungswagen ins Krankenhaus gebracht.
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Schuldspruch
trotz Leine und Warnung
Beißt
ein Hund einen Menschen, haftet in aller Regel der Besitzer. Ist der
Hund durch vorausgegangene Beißvorfälle schon
auffällig
geworden, bleibt die Haftung auch dann bestehen, wenn der Hund
angeleint und seine Gefährlichkeit bekannt war. Das
Landgericht
Coburg hat eine Hundehalterin zur Zahlung von 1.500,- EUR
Schmerzensgeld verurteilt, weil ihr Hund einen achtjährigen
Jungen
gebissen hatte (AZ 11 O 660/07). Das Kind hatte sich dem Hund heimlich
trotz Warnung durch die Besitzerin genähert. Das Gericht sah
allerdings durchaus eine Mitschuld des Geschädigten und sah
daher
die Schmerzensgeldforderung der Klägerin von 12.500,- EUR als
nicht angemessen an.
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