HUNDEZENTRUM-BRANDT
kompetent & erfolgreich

Wir suchen ...

... Hundehalter/innen, deren Hunde gemäß § 3 LHundG-NRW (Landeshundegesetz NRW) und/oder gemäß § 2 LHV-NRW (Landeshundeverordnung NRW) - oder entsprechend der Landeshundegesetze und -verordnungen  anderer Bundesländer - auffällig geworden sind.

Wir bieten ...

... ein  kostenloses Training mit diesen Hunden.

Voraussetzungen:
  • Vorlage aller Unterlagen – Schriftverkehr mit den Behörden etc.
  • Vorlage des Tierausweises mit entsprechendem Impfnachweis
  • Vorlage der Tierhafpflichtversicherung
  • Schriftliche Zusage über die Teilnahme an dem Termin seitens der/des zuständigen Tierärztin/-arztes
    und der/des Amtstierärztin/-arztes bzw. der/des Veterinärin/Veterinärs
  • Schriftliche Erklärung, dass der Hund nicht im Schutzdienst ausgebildet wurde
  • Übernahme der Fahrtkosten (derzeit 0,40 € pro gefahrenen Kilometer)
Bewerben Sie sich mit einer aussagekräftigen Mail an das Hundezentrum-Brandt (hundezentrum-brandt@gmx.de). Beschreiben Sie Ihren Hund, die Entstehung des Problemverhaltens und die bisherigen  Lösungsansätze.

Das Kleingedruckte:
Eine Bewerbung geht nicht mit einer Zusage einher. Das Hundezentrum-Brandt behält sich die entsprechende Auswahl und/oder Zusage vor.
Es folgt mindestens ein Kontrolltermin, der, wie alle eventuell folgenden Kontrolltermine, nach dem aktuellen Stundensatz (Mindestsatz) zzgl. der Fahrtkosten abgerechnet wird.